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Für die Beantragung von Prozesskostenhilfe/Beratungshilfe sind alle Unterlagen bezüglich der monatlichen Einnahmen und Ausgaben vorzulegen:
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ein aktueller, ungeschwärzter Kontoauszug (Kontostand muss ersichtlich sein) |
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Mietvertrag |
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aktuelle Gehaltsabrechnung bzw. aktueller Bewilligungsbescheid hinsichtlich Sozialleistungen (ALG I, ALG II, Grundsicherung, Rente) |
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Wohngeldbescheid |
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Nachweis über Unterhaltszahlungen (z. B. staatliches Kindergeld, Unterhaltsvorschuss) |
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sämtliche Versicherungsbeiträge |
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aktuelle Stromrechnung |
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aktuelle Telefonrechnung |
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bei Kreditverbindlichkeiten entsprechende Verträge |
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Kfz-Steuerbescheid |
Besonderheiten:
Wenn ein Grundstück vorhanden ist, wird der Grundbuchauszug benötigt.
Wenn ein Bausparkonto vorhanden ist, wird der aktuelle Kontoauszug benötigt.
Wenn Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bestehen, hierüber einen Nachweis.
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