Unser Büro wird durch Kerstin Breidt seit Gründung der Kanzlei geleitet und durch ausgebildete Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte unterstützt. Unser Büro ist täglich ab 8 Uhr besetzt. Unsere Mitarbeiter sind Ihnen bei all Ihren Fragen behilflich und unterstützen Sie gern in Ihren Angelegenheiten. Insbesondere bei der Beantragung von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe stehen Ihnen unsere Mitarbeiter zur Seite. Die diesbezüglichen Formulare können Sie sich auf dieser Seite herunterladen. Bitte legen Sie Ihre Nachweise bezüglich Ihrer monatlichen Einnahmen und Ausgaben vor. Wendel & Schüller
Spree-Center-Berlin
Hellersdorfer Straße 77
12619 Berlin

Tel: 030. 5 63 34 15
Fax: 030. 5 63 34 14

wendel@wendelundschueller.de
schueller@wendelundschueller.de

Antrag auf Beratungshilfe Antrag auf Prozesskostenhilfe

Für die Beantragung von Prozesskostenhilfe/Beratungshilfe sind alle Unterlagen bezüglich der monatlichen Einnahmen und Ausgaben vorzulegen:
:: ein aktueller, ungeschwärzter Kontoauszug (Kontostand muss ersichtlich sein)
:: Mietvertrag
:: aktuelle Gehaltsabrechnung bzw. aktueller Bewilligungsbescheid hinsichtlich Sozialleistungen (ALG I, ALG II, Grundsicherung, Rente)
:: Wohngeldbescheid
:: Nachweis über Unterhaltszahlungen (z. B. staatliches Kindergeld, Unterhaltsvorschuss)
:: sämtliche Versicherungsbeiträge
:: aktuelle Stromrechnung
:: aktuelle Telefonrechnung
:: bei Kreditverbindlichkeiten entsprechende Verträge
:: Kfz-Steuerbescheid

Besonderheiten:
Wenn ein Grundstück vorhanden ist, wird der Grundbuchauszug benötigt.
Wenn ein Bausparkonto vorhanden ist, wird der aktuelle Kontoauszug benötigt.
Wenn Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bestehen, hierüber einen Nachweis.
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